Schweiz-Deutscher Steuerdeal: Fataler Irrtum?

Die Meldung ging am Samstag durch die Presse (etwa Handelsblatt, FR, Reuters, SZ, WSJ): Deutschland und Schweiz haben sich auf einen Vertragstext für das überarbeitete Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt (Hintergrund zu diesen Abkommen finden Sie hier). Zentrales Verhandlungselement darin war der Artikel 26, welcher den steuerlichen Informationsaustausch zwischen zwei Staaten regelt. Dabei stellt sich nun heraus, dass sich die Parteien auf den wirkungslosen OECD-Standard geeinigt haben - dieser sieht nur dann Informationsaustausch vor, wenn bereits Namen des Steuerflüchtigen, Bankverbindung, und viele andere Details vorgelegt werden können (mehr Hintergrund hier). Darum wird dieses Abkommen nicht helfen die enormen Mengen der dort über Jahrzehnte versteckten Vermögen aufzudecken. Ohne (Zu)Fälle wie die der gestohlenen Daten-CDs haben ausländische Steuerbehörden mit dem OECD-Standard zwar de jure, aber keineswegs de facto Zugriff auf besteuerungserhebliche Daten.

Es kommt aber noch schlimmer: Denn offenbar enthält der noch geheime Vertragstext eine Klausel, die in Zukunft die Zulässigkeit von Beweismitteln vor deutschen Gerichten stark einschränkt. Gleichzeitig stellen die Finanzminister beider Länder wage und windig eine Einigung über die "Altlasten" in Aussicht, also die riesigen unversteuerten Vermögensbestände Deutscher in der Schweiz. Diese Lösung solle "Abgeltungscharakter" haben. Damit freilich würde Steuergerechtigkeit Preis gegeben, denn wenig andere Länder denken, dass es unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten angemessen ist, Kapiteleinkünfte niedriger als Lohneinkommen zu besteuern. Und genau dies ist die Hoffnung der Schweiz. Anstatt reinen Tisch zu machen sollen SteuerhinterzieherInnen weiterhin unter einem Schirm der Anonymität verbleiben können, nur dass sie eben jetzt an der Quelle ein wenig Steuern an den deutschen Fiskus abführen müssen. Dies wäre ein Präzedenzfall, der nicht nur die Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs der Zinsrichtlinie auf die Schweiz torpediert, sondern auch allen anderen Ländern faktisch ein Festhalten an der Steuerprogression erschwert.

Ein letztes Solidarprinzip unseres Gemeinwesens würde damit geopfert, und die "jedem das seine, mir das meiste"-Mentalität würde einen großen Schritt ins Herz der Verfassung unserer Gesellschaft nehmen. Letztlich bleiben die Schwächsten dieser Welt dabei auf der Strecke: sowohl in den Industrienationen verschiebt sich die Steuerlast weiter in deren Richtung, als auch in Entwicklungsländern wird sich eine zynische Haltung gegenüber dem staatlich verwalteten Gemeinwesen festsetzen, weil die Steuerprogression als Gesellschaftskitt ausfällt.

Herr Schäuble, seien Sie doch so gut und verweigern sie so lange eine Unterzeichnung dieses Abkommens, bis a) der automatische Austausch im Rahmen der Zinsrichtlinie auf die Schweiz ausgedehnt wurde und b) Entwicklungsländern der Weg in die Zinsrichtlinie politisch geebnet wird. Ohne diese Punkte könnte Sie das Versprechen, künftig auf Daten-CDs von Mitarbeitern Schweizer Banken verzichten zu müssen, noch teuer zu stehen kommen.

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