Die Schweiz
verweigert sich in Steuerfragen weiterhin dem automatischen
Informationsaustausch. Unter massivem internationalem Druck beschloss die
Schweizer Regierung im März 2009 aber immerhin, den Informationsaustausch auf
Anfrage einzuführen. Seither sind 25 Doppelbesteuerungsabkommen mit
diesem Standard in Kraft getreten. Das heisst: Bislang können 25 Staaten bei
einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung von der Schweiz Informationen
über mögliche undeklarierte Konten verlangen.
Wie die
Eidgenössische Steuerverwaltung heute bekannt gab, machen die betreffenden
Staaten regen Gebrauch von dieser Möglichkeit. Alleine von Januar bis Oktober
2012 sind bei der Schweiz insgesamt 704 Amtshilfegesuche eingetroffen, 556 davon
gestützt auf den neuen Standard. Diese Zahlen bedeuten mehr als eine
Verdoppelung der Amtshilfegesuche gegenüber dem Vorjahr (
siehe hier).