Französische Nationalversammlung will mehr Unternehmenstransparenz


Die französische Nationalversammlung (Assemblée nationale) hat vergangene Woche einen wegweisenden Beschluss gefasst: Es fordert – das erste Mal in einem großen EU-Land – alle börsennotierten Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten dazu auf, wichtige Firmendaten nach Ländern aufgeschlüsselt zu veröffentlichen. Dies gilt, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Bilanzsumme mehr als 20 Mio. EUR, Nettoumsatz mehr als 40 Mio. Euro oder mehr als 250 Beschäftigte im Jahresschnitt. Dann muss veröffentlicht werden:

1. Namen von Niederlassungen und Art der Tätigkeit;
2. Gesamtumsatz;
3. Angestellte in Vollzeitäquivalenten;
4. Gewinn oder Verlust vor Steuern;
5. Höhe der Steuern, einschließlich der zahlungspflichtigen Niederlassungen;
6. Öffentliche Subventionen.

Gut ist auch, dass diese Informationen in einem offenen, zentralen und öffentlich zugänglichen Format online veröffentlicht werden müssen und dadurch gut analysiert werden können.
Zwar muss nun auch noch die zweite Kammer, der Senat, zustimmen bevor der Beschluss zum Gesetz wird. Dennoch ist dieser Beschluss ein Meilenstein in der politischen Auseinandersetzung über länderspezifische Berichte. Damit steigt der Druck auf alle EU-Regierungen, im Rahmen der aktuell laufenden Überarbeitung der Aktionärsrichtlinie, auch endlich solche Berichte zu verlangen. Bislang hatten sich die Regierungen, v.a. auch Deutschland, dem verweigert.

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