Aufruf Unternehmen für ein echtes Transparenzregister

Im Bundestag geht am Montag den 24. April 2017 mit der öffentlichen Anhörung zur Novelle des Geldwäschegesetzes eine lange Debatte über die Lehren aus den Panama Papieren auf die Zielgerade. Mit der geplanten Einführung eines sogenannten Transparenzregisters wird eines der zentralen, transformativen Reformprojekte berührt, für die sich das Tax Justice Network gemeinsam mit vielen anderen Organisationen aus der Zivilgesellschaft seit langem einsetzen. 

Aber wie wir nicht müde werden zu betonen, ist die Forderung nach einem echten öffentlichen Transparenzregister auch im Interesse vieler UnternehmerInnen, wie etwa das B-Team zeigt. Dass diese Präferenz auch auf inländische UnternehmerInnen zutrifft, können UnternehmensvertreterInnen nun durch die Unterzeichnung des untenstehenden Aufrufs zeigen. Im Laufe der nächsten Woche wird der unterzeichnete Aufruf hier erstmalig veröffentlicht und danach wöchentlich aktualisiert.  Die Zeichnung ist mindestens bis zum 15. Mai 2017 möglich, weil die letzte Beratung im Finanzausschuss für den 17. Mai, und die 2./3. Lesung im Plenum des Bundestags für den 18. und 19. Mai vorgesehen ist. 

Word-Version des Aufrufs zum Download und Weiterverbreiten, hier.
PDF-Version des Unterzeichneten Aufrufs, hier (Stand 17. Mai 2017).

Unterzeichnungen bitte senden an: markus@taxjustice.net, 0178-340 5673, Markus Meinzer, Direktor, Tax Justice Network Ltd., www.taxjustice.net, https://beta.companieshouse.gov.uk/company/05327824.

Aufruf für ein öffentlich zugängliches Transparenzregister in Deutschland

Alle die hier unterzeichnenden Personen vertreten Unternehmen, die in mindestens einer deutschen Rechtsperson organisiert sind.
 

Wir sind besorgt über die Intransparenz, die im Geschäfts- und Rechtsverkehr dadurch möglich wird, dass die wahren EigentümerInnen (die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten) von auch nach deutschem Recht gegründeten Firmen durch die Nutzung ausländischer Briefkastenfirmen verschleiert werden können.
 

Wir bekräftigen die Erkenntnis aus den Enthüllungen der Panama Papiere, dass verschachtelte Konstrukte aus Briefkastenfirmen hohe Risiken für die Gesellschaft und Wirtschaft in aller Welt bergen und Korruption und Geldwäsche begünstigen.
 

Wir bekräftigen, dass es bereits heute für die meisten Rechtspersonen in Deutschland üblich ist, den wahren wirtschaftlich Berechtigten – etwa in Gestalt des Gesellschafters bei einer GmbH – im Handelsregister zu veröffentlichen.
 

Wir begrüßen darum den Vorstoß der EU-Kommission und des EU-Parlaments, ein öffentliches – also echtes - Transparenzregister über die wirtschaftlich Berechtigten EU-weit verpflichtend einzuführen und damit einen fairen Wettbewerb zwischen bereits transparenten GmbHs und den bisher intransparenten GmbHs (mit ausländischen Rechtspersonen als Gesellschafter) sowie Aktiengesellschaften, herbeizuführen.
 

Wir erkennen an, dass eine Zugriffsbeschränkung auf das Eigentümerregister nur bei „berechtigtem Interesse“ zu unnötigen Mehrkosten, hohem zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Rechtsunsicherheit führt, dem kein Nutzen gegenübersteht.
 

Wir begrüßen darum die Vorstöße anderer Wirtschaftsverbände, wie etwa dem B-TEAM, die sich ebenfalls für die Einführung öffentlich zugänglicher Eigentümerregister von Rechtspersonen einsetzen.
 

Deshalb rufen wir die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, im Kabinettsentwurf vom 22. Februar 2017 die Zugriffsbeschränkung der Öffentlichkeit (nur bei Nachweis eines „berechtigten Interesses“) auf das Transparenzregister aus dem Gesetz zu streichen und sicherzustellen, dass im Register die wirtschaftlich Berechtigten für alle Arten inländischer Rechtspersonen und Rechtsgestaltungen öffentlich und kostenfrei einsehbar sind, unabhängig davon, in wie viele Firmenmäntel oder in wie lange Beteiligungsketten die deutsche Rechtsperson verwickelt ist.