Rechtsausschuss des EU-Parlaments stimmt für mehr Steuertransparenz

In der Sitzung vom 07.05. stimmte der Rechtsausschuss des EU-Parlaments für einen Änderungsantrag, der länderbezogene Berichtspflichten (country-by-country reporting) für große Unternehmen vorsieht. Diese werden verpflichtet, in ihren Jahresabschlüssen u.a. Gewinn und Verlust vor Steuern, gezahlte Steuern und erhaltene Subventionen für jedes Land, in dem das Unternehmen tätig ist, gesondert aufzuführen.

Bisher müssen diese Angaben im Jahresabschluss lediglich für den Gesamtkonzern gemacht werden. Dies ermöglicht international tätigen Konzernen, bspw. Gewinne in Schattenfinanzplätze zu verschieben, Steuerbehörden zu täuschen und sich so um den fairen Beitrag zum Gemeinwesen zu drücken. Daher fordern NGOs schon seit Jahren die Einführung dieser Maßnahme, um aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung einen Riegel vorzuschieben (siehe hier und hier).

Allerdings bleibt abzuwarten, inwieweit diese Regelung im fertigen Gesetz enthalten sein wird. Denn der Gesetzesentwurf, über den der Rechtsausschuss nun beschlossen hat, muss letztendlich noch vom Ministerrat abgesegnet werden. Bisher haben sich die Regierungen der europäischen Mitgliedstaaten eher verhalten in Bezug auf länderbezogene Berichtspflichten gezeigt. So konnte man sich im von der OECD-geleiteten BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Prozess nur auf eine schwächere Form des country-by-country reporting einigen. Danach sollen die länderbezogenen Daten der Unternehmen zu Umsatz, Gewinn und gezahlten Steuern nur Steuerbehörden und nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Trotzdem ist die Entscheidung des Rechtsausschusses ein starkes Signal an die EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker und die EU-Mitgliedstaaten für mehr Steuertransparenz.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Rechtsausschusses.



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